Erstnutzung Plattform justitia.swiss für Anwältinnen und Anwälte

Verschiedene Justizbehörden aus der ganzen Schweiz nehmen am Pilotbetrieb der Plattform justitia.swiss teil und testen ausgewählte Geschäftsfälle. Falls für die Testfälle auch Anwältinnen und Anwälte benötigt werden, dann werden diese von den Justizbehörden direkt oder via den kantonalen Anwaltsverband informiert.  Sollten Sie eine Teilnahme wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an die Justizbehörde Ihres Kantons oder unsere Ansprechpersonen zu wenden.

Elektronische Identität und Signatur als Voraussetzungen

Um die Plattform justitia.swiss zu nutzen, brauchen Sie eine digitale Identität. Es besteht die Möglichkeit, entweder SwissID oder TrustID für Ihre Authentifizierung an der Plattform zu nutzen. Die beiden Anbieter ermöglichen es Ihnen, Ihre elektronische Identität schnell und einfach selbst zu erstellen. Ebenfalls brauchen Sie eine digitale Signatur, solange das BEKJ noch nicht in Kraft ist. Falls Sie Hilfe benötigen, sind unsere Kontaktpersonen gerne für Sie da.

Ansprechpartner kontaktieren

Übermittlung der Zustelladresse an Justizbehörden

Im Rahmen des Pilotbetriebs der Plattform justitia.swiss müssen Anwältinnen und Anwälte ihre Zustelladresse der Plattform justitia.swiss den beteiligten Justizbehörden mitteilen, mit denen sie zusammenarbeiten werden.

Zu diesem Zweck steht den Anwältinnen und Anwälten ein Formular zur Verfügung, das heruntergeladen werden kann: