Öffentlich-rechtliche Körperschaft «Justitia.Swiss»

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft «Justitia.Swiss» wird die Plattform «Justitia.Swiss» betreiben und weiterentwickeln. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft bildet das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ, Art. 3 bis Art. 16). Die Körperschaft wird ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald das BEKJ in Kraft getreten ist und der Bund sowie mindestens 18 Kantone die Gründungsvereinbarung unterzeichnet haben. Dieser Zeitpunkt wird frühestens Mitte 2025 sein. 

Justitia 4.0 für die Digitalisierung der Schweizer Justiz

Bis zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft wird die Plattform «Justitia.Swiss» vom Projekt Justitia 4.0 betreut. Dieses setzt sich im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz für die Digitalisierung der Schweizer Justiz ein. Am Projekt beteiligt ist auch die Anwaltschaft. Mit ihrem gemeinsamen Einsatz sollen die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers ersetzt werden. Zentrales Werkzeug dazu wird die Plattform «Justitia.Swiss» sein.

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